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  Fragen und Antworten  
     
 

Fragen:

  1. Ist Geschlechtsverkehr ohne Kondom ein AIDS-Ansteckungsrisiko, wenn man "aufpasst" (Coitus Interruptus)?

  2. Stimmt es, dass eine HIV-Ansteckung mit dem p24.Antigen-Test schon wenige Tage nach der Infektion festgestellt werden kann?

  3. Wo kann man den HIV-Antikörpertest machen?

  4. Können regelmässige BlutspenderInnen auf den HIV-Antikörpertest verzichten?

  5. Stimmt es, dass kurz nach einer HIV-Ansteckung Grippesymptome auftreten?                                                                      
  6. Ist bei Personen, die in festen Partnerschaften leben ein HIV-Infektionsrisiko ausgeschlossen?

  7. Ist eine HIV-Übertragung durch Zungenkuss möglich?                                                              
  8. Können Haustiere AIDS auf den Menschen übertragen?                                                                  
  9. Ist das AIDS-Risiko bei bezahltem Sex gefährlich?

  10. Wie lange kann man mit AIDS leben?

Auskünfte auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie bei unseren Fachstellen unter info@aidshilfe.ch oder telefonisch in Schaffhausen: 052/625 93 38 und im Thurgau: 052 722 30 33.

Antworten:

  1. Ja, das Durchdringen von Samen- oder Scheidenflüssigkeit durch die Schleimhaut in Vagina oder auf der Peniseichel kann nicht ausgeschlossen werden.

  2. Nicht endgültig, weil der p24-Antigen-Test nur feststellt, ob zum Zeitpunkt der Testung p24-Antigen, ein Bestandteil des HI-Virus, im Blut vorhanden ist. Eine definitive Aussage ist nach wie vor erst 3 Monate nach dem Risiko mit dem HIV-Antikörpertest möglich.

  3. Es empfiehlt sich, den HIV-Antikörpertest bei einer anonymen Teststelle zu machen. Damit ist jeder Zugriff von Dritten, z. B. von Versicherungen, ausgeschlossen. Anonyme Teststellen gibt es an Uni Kliniken oder in der Region TG/SH bei den Fachstellen der AIDS-Hilfe TG/SH. (SH:052/625 93 38 und TG: 052 722 30 33)

  4. BlutspenderInnen werden benachrichtigt, wenn HIV-Antikörper in ihrem Serum gefunden werden. Es ist aber nicht erwünscht, dies als laufende Kontrolle zu benützen. Die SpenderInnen tragen Verantwortung für die korrekte Angabe über Risikos der letzten 3 Monate, die mit den heutigen Testmethoden nicht erfassbar sind.

  5. Grippesymptome können zwar 2 bis 3 Wochen nach einer Ansteckung auftreten, erscheinen aber nicht in jedem Fall. Weil ausserdem verschiedenste andere Ursachen Grippe auslösen können, ist dies kein taugliches Kennzeichen für eine HIV-Ansteckung.

  6. Eine Ansteckung ist nur dann ausgeschlossen, wenn keiner der beiden Partner andere sexuelle Kontakte hat.

  7. Nein, die Viruskonzentration im Speichel ist zu gering, um eine Ansteckung zu bewirken. Sind jedoch offene Wundstellen im Mund, ist eine Ansteckung durch Blutübertragung möglich.

  8. Nein, bei Tieren gibt es zwar ähnliche Krankheitsbilder (z.B. Katzenaids), tierische Viren sind aber nicht auf den Menschen übertragbar. Tiere können auch nicht als Wirt Viren von Mensch zu Mensch übertragen.

  9. Bei Sex in Salons, Bars, Clubs usw . ist das Ansteckungsrisiko naturgemäss hoch. Daher soll ausschliesslich und immer ein Kondom verwendet werden, selbst wenn dies von der Sexworkerin nicht verlangt wird. Für Latexallergiker gibt es in Apotheken spezielle Präservative.

  10. Die heute verfügbaren Medikamente können die Vermehrung des AIDS-Virus im Körper verzögern, bedeuten aber für die PatientInnen eine lebenslängliche, strikte Therapie, oft mit bedeutenden Nebenwirkungen. Die Chancen sind je nach Situation der PatientInnen unterschiedlich. In jedem Fall aber ist AIDS nicht heilbar.

Auskünfte auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie bei unseren Fachstellen unter info@aidshilfe.ch oder telefonisch in Schaffhausen: 052/625 93 38 und im Thurgau: 052 722 30 33.

 
  17.06.04 DB